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DER WEG ZUR THERAPIE

1. Ärztliche Überweisung / Verordnung

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung/Überweisung. Suchen Sie ihren/ihre Allgemeinmediziner*in oder einen Facharzt/eine Fachärztin auf und lassen Sie sich einen Verordnungsschein mit der genauen Diagnose für 10 x Ergotherapie à 60 Minuten (eventuell mit Hausbesuch oder Schienenverordnung) auszustellen.

Hausbesuche: Ich biete im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk Hausbesuche an.​

2. Terminvereinbarung

Für die Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich telefonisch (zu den angegebenen Ordinationszeiten) oder schreiben Sie mir eine 

E-Mail mit ihren Anliegen. Ich stehe Ihnen gerne schon vorab für Fragen zur Verfügung. Sollten Sie mich nicht erreichen oder außerhalb meiner Ordinationszeiten kontaktieren, melde ich mich so bald als möglich telefonisch bei Ihnen zurück.

Zu folgenden Ordinationszeiten bin ich telefonisch erreichbar:

Montag: 10:00 -13:00 (Hausbesuche)

Dienstag: 10:00 -13:00 (Hausbesuche)

Mittwoch: 12:00 - 17:00

Donnerstag: 8:30 - 16:00

Freitag: 8:30 - 14:30

Telefonnummer: 0677 620 349 39

E-Mailadresse: info@ergotherapie-senftner.at

3. Kosten

ÖGK und BVA/EB

 

Ich bin ab 01.06.25 Vertragstherapeutin der ÖGK und der BVA/EB und verrechne meine Leistungen direkt den Krankenkassen. Für Sie entstehen daher keine Kosten (außer einem etwaigen Selbstbehalt).

Derzeit besteht für PatientInnen der ÖGK und BVA/EB keine Bewilligungspflicht. Sie benötigen für den Start der Therapie daher nur den Verordnungsschein und die Therapie kann beginnen.

SVS und KFA

Sind Sie bei der SVS oder der KFA versichert so suchen Sie mich als Wahltherapeutin auf. In diesem Fall rechne ich die Therapiekosten persönlich mit Ihnen ab und händige Ihnen eine Honorarnote aus. Diese können Sie im Anschluss an die Therapie bei der Krankenkasse (inklusive Behandlungsplan und Zahlungsbeleg) einreichen und erhalten dann den jeweiligen Krankenkassentarif zurück. 

Bewilligungspflicht

Bei den Krankenkassen SVS und KFA besteht derzeit eine chefärztliche Bewilligungspflicht. Die Bewilligung holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan, den ich Ihnen aushändige, für die weitere Therapie ein.

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Wahltherapiekosten

  • 60 Minuten … 110 Euro

  • 45 Minuten … 90 Euro

  • 30 Minuten … 70 Euro

  • Hausbesuchspauschale … 35 Euro

  • Schienenanfertigung (je nach Größe) …100-250 Euro

 

4. Erste Therapieeinheit und anschließende Behandlung

 

In der ersten Einheit geht es darum sich gegenseitig kennenzulernen und die wichtigsten Anliegen, Bedürfnisse, Schmerzen und Einschränkungen in einem Gespräch zu klären. Ich nutze je nach Krankheitsbild und Anliegen unterschiedliche Assessments, um einen Status Quo zu erheben.

 

Was nehme ich mit?

  • Ärztliche Verordnung

  • Befunde, Röntgenbilder, MRT-Bilder, therapeutische Berichte etc.

  • Handtuch

 

Was ziehe ich an?

Ziehen Sie möglichst bequeme Kleidung an, in der Sie sich wohlfühlen.

 

5. Terminabsage


Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte ehestmöglich ab.

Die Absage einer vereinbarten Therapieeinheit muss bis spätestens 24h vor dem Termin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen zu einem Termin wird die volle Leistung in Rechnung gestellt.
Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die versäumte Zeit bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.

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